Anmeldung
Mit seiner Anmeldung bietet der
Kunde AER den Abschluß des Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt nach Zusendung der Bestätigung an den Kunden
zustande.
Die Anmeldung erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht.
Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet,
E-Mail) vorgenommen werden.
Zahlung des
Tourpreises
Bei Vertragsabschluß ist
eine Anzahlung in Höhe von 30% des Tourpreises pro Teilnehmer zu
leisten.
Der restliche Tourpreis ist vier
Wochen vor Tourantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis
sofort fällig.
Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich
aus den Leistungsbeschreibungen, sowie den Angaben der Buchungsbestätigung.
Die Durchführung der von AER
angebotenen Touren kann nur unter dem Vorbehalt
erfolgen, dass eine Mindestzahl von 8 Fahrzeugen erreicht wird.
Vertragsfremde Leistungen sind
nicht Bestandteil des Reisevertrages.
Leistungsänderung
AER kann bis zum 14. Tag
vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl
von 8 Fahrzeugen nicht erreicht wird.
Wird die Tour infolge höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann
sowohl AER als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz.
AER ist berechtigt, den
vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen
zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig und die nicht von AER herbeigeführt werden, sind nur
zulässig, soweit Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour
nicht beeinträchtigen.
Der Kunde wird über eine zulässige
Tourabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Tourleistung
unverzüglich nach Kenntnisnahme hiervon unterrichtet.
Preisänderungen sind nach
Abschluß des Vertrages im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, evtl. anfallender Beförderungskosten oder der Abgabe
für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung
der Mehrwertsteuer, der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen pro
Kopf auf den Tourpreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Tourantritt davon in
Kenntnis gesetzt.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der
Änderungsmitteilung AER gegenüber geltend zu machen. Hierzu
bedarf es der Schriftform.
Rücktritt
und Umbuchung
Ein kostenfreier
Rücktritt von der gebuchten Tour durch den Kunden ist bis zum 30. Tag
vor Tourantritt möglich.
Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten
Leistung.
Eine Änderung der Stornofrist in besonderen Fällen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour bzw. Veranstaltung und wird spätestens mit Versendung der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
AER ist berechtigt, im Falle
eines späteren Rücktritts eine Entschädigung in Höhe von
80 % des Tourpreises zu verlangen.
Ersatzpersonen
Bis zum Tourbeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Tour
durch Dritte ersetzen lassen. Für die Kosten, wie auch für den gesamten
Tourpreis haftet der Kunde und seine Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Nichtantritt der
Tour und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde Leistungen ganz
oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Haftung
Der Kunde erklärt durch seine
Unterschrift bzw. verbindliche Anmeldung, dass er an der Tour auf eigene
Gefahr teilnimmt.
Der Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl
selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt.
Der Kunde übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihm eventuell verursachten Schäden.
Der Kunde sorgt selbst für sich und evtl. in seinem Fahrzeug mitfahrende
Personen für ausreichenden Versicherungsschutz.
Für Schäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in
der Tourbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind,
haftet AER auch bei Teilnahme des Tourguide an diesen Veranstaltungen
nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden
Veranstalters.
Ein Schadenersatzanspruch gegen
AER ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Gesetze die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
AER haftet nicht für
Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben,
Sturm etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen
sind.
Für Leistungsstörungen,
die darauf beruhen, dass ein Teilnehmer oder sein Fahrzeug nicht den Anforderungen
an die gebuchte Reise genügt, wird nicht gehaftet.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist
ebenfalls verpflichtet, seine Beanstandungen der Tourleitung
zur Kenntnis zu geben.
Jeder Teilnehmer mit Fahrzeug erbringt
alle Leistungen, sein Fahrzeug betreffend, selbst.
Versicherungen
Die Buchung enthält keinerlei
Versicherungen. AER empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflicht-,
einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekranken-, sowie einer Reiserücktrittversicherung.
Schadenersatz
Ein Anspruch auf Schadenersatz
besteht nur auf gesetzlich beruhenden Vorschriften.
Ausschluß
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Tour müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der
Reise geltend gemacht werden.