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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  Anmeldung

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde AER den Abschluß des Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt nach Zusendung der Bestätigung an den Kunden zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet, E-Mail) vorgenommen werden.

  Zahlung des Tourpreises

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Tourpreises pro Teilnehmer zu leisten.
Der restliche Tourpreis ist vier Wochen vor Tourantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.

  Leistungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, sowie den Angaben der Buchungsbestätigung.
Die Durchführung der von AER angebotenen Touren kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestzahl von 8 Fahrzeugen erreicht wird. Vertragsfremde Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

  Leistungsänderung

AER kann bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 8 Fahrzeugen nicht erreicht wird.
Wird die Tour infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl AER als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
AER ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig und die nicht von AER herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.
Der Kunde wird über eine zulässige Tourabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Tourleistung unverzüglich nach Kenntnisnahme hiervon unterrichtet.
Preisänderungen sind nach Abschluß des Vertrages im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, evtl. anfallender Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf auf den Tourpreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Tourantritt davon in Kenntnis gesetzt.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung AER gegenüber geltend zu machen. Hierzu bedarf es der Schriftform.

  Rücktritt und Umbuchung

Ein kostenfreier Rücktritt von der gebuchten Tour durch den Kunden ist bis zum 30. Tag vor Tourantritt möglich.
Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.
Eine Änderung der Stornofrist in besonderen Fällen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour bzw. Veranstaltung und wird spätestens mit Versendung der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
AER ist berechtigt, im Falle eines späteren Rücktritts eine Entschädigung in Höhe von 80 % des Tourpreises zu verlangen.

  Ersatzpersonen

Bis zum Tourbeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Tour durch Dritte ersetzen lassen. Für die Kosten, wie auch für den gesamten Tourpreis haftet der Kunde und seine Ersatzperson als Gesamtschuldner.

  Nichtantritt der Tour und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

  Haftung

Der Kunde erklärt durch seine Unterschrift bzw. verbindliche Anmeldung, dass er an der Tour auf eigene Gefahr teilnimmt.
Der Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Der Kunde übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden.
Der Kunde sorgt selbst für sich und evtl. in seinem Fahrzeug mitfahrende Personen für ausreichenden Versicherungsschutz. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Tourbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet AER auch bei Teilnahme des Tourguide an diesen Veranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden
Veranstalters.
Ein Schadenersatzanspruch gegen AER ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Gesetze die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
AER haftet nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. Für Leistungsstörungen, die darauf beruhen, dass ein Teilnehmer oder sein Fahrzeug nicht den Anforderungen an die gebuchte Reise genügt, wird nicht gehaftet.

  Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist ebenfalls verpflichtet, seine Beanstandungen der Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Jeder Teilnehmer mit Fahrzeug erbringt alle Leistungen, sein Fahrzeug betreffend, selbst.

  Versicherungen

Die Buchung enthält keinerlei Versicherungen. AER empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflicht-, einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisekranken-, sowie einer Reiserücktrittversicherung.

  Schadenersatz

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur auf gesetzlich beruhenden Vorschriften.

  Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.